PETER MOCK, Dipl. Rpfl. beim AG Koblenz
Peter Mock fungiert als Schriftleiter des IWW-Informationsdienstes “Vollstreckung effektiv”. Zudem ist er Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Darüber hinaus hat Herr Mock zahlreiche Beiträge zu diesem Thema verfasst. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltsvereine, Reno-Vereinigungen sowie (Inkasso-)Unternehmen und Banken.
Herr Mock gilt als ein in der Praxis und Lehre sehr erfahrener Dozent, welcher aufgrund seiner langjährigen Referententätigkeit auch komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie praxisnah vermittelt.
Kurzportrait
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs ist nur möglich, wenn es der Gläubiger versteht, geltendes Recht anzuwenden und wenn er taktische Kniffe kennt.
Das 4-stündige Webinar zeigt auf, wie Gläubiger effektiv ihre Forderungen gegen über dem Schuldner durchsetzen.
Themenschwerpunkte
– Pfändung des schuldrechtlichen Rückgewähranspruchs und dessen Wirkung bei Grundschulden
– Pfändung von Eigentümergrundschulden
– Pfändung bei Nutzung von Drittkonten
– Schuldner zahlt keine Miete?: Dann steigt sein monatliches Einkommen!
– InsO: Wiederaufleben eines schwebend unwirksamen Pfändungspfandrechts
– Elektronischer Vollstreckungsauftrag: Betragsgrenze kann nicht durch Teilforderung unterhalb 5.000 EUR umgangen werden
– BGH–Rechtsprechung zum isolierten Auftrag zum Einholen Drittauskünfte
– Elektronischer Pfüb–Antrag nach § 829a ZPO: stets Vorlage von Originaltitel bei Pfändung „Anspruch D, E und F“
– Lohnpfändung: Lohnvorschuss / Arbeitgeberdarlehn: Das ist zu beachten
– Zwangssicherungshypothek: Vollstrecken trotz Restschuldbefreiung
– Achtung: Selbst verauslagte Gerichtsvollzieherkosten – kein Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse
– RVG: Reduzierung der Vergütung bei Inkassomandaten
– Insolvenz: Erstattungsfähigkeit von Gebühren für Forderungsanmeldung bzw. Vertretung
– Gleichzeitiger Antrag auf VA und Drittauskünfte: Gebühr für Drittauskünfte nicht erstattungsfähig
Zielgruppe
Rechtsanwälte/innen
Gepr. Rechtsfachwirte/innen
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sachbearbeiter/innen in der Zwangsvollstreckung
Referent:
Termin:
3. Quartal 2023
Kontakt:
JURISPRUDENTIA Intensivtraining
Ludwig-Feuerbach-Straße 69,
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 5868520
Telefax: 0911 58685211
E-Mail: info@jurisprudentia-seminare.de
Ihre Ansprechpartner:
Thomas Eismann
Rechtsanwalt, Inhaber
Romy Lorenz
Seminarorganisation, Fördermittelberatung